Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Impressum
 

Strauße e.V. 09 Schiffweiler
Vereinsregister-Nr. VR959

 

Präsident
Matthias König
Tholeyer Straße 56
66557 Illingen
Tel.: 01 76 - 23 704 705
matthias@strausse09.de

Präsident
Dominik Dietz
In der Waldwiese 43
66578 Schiffweiler
Tel.: 01 72 - 6 92 35 58
dominik@strausse09.de

 

 

Anmiete des Vereinsheims (einmalig/wöchentlich):
Terminanfrage bitte an vereinsheim@strausse09.de.

 

Web:
Diana Freynhofer

 

Bankdaten:

Bank1Saar
IBAN DE90 5919 0000 0111 2650 03; BIC: SABADE5S

 

Besuch uns auf der Strauße Facebook-Seite!

Die Strauße-App ist für Apple, Android und Windows erhältlich! 

 

KONTAKT:

Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

 

Satzung: Strauße e.V. 09 Schiffweiler

§ 1 Name, Sitz und Zweck

  • Der am 13.12.2009 in Schiffweiler gegründete Verein trägt den Namen „Strauße e.V. 09 Schiffweiler“ und hat seinen Sitz im Ortsteil Schiffweiler in der Gemeinde Schiffweiler. Strauße e.V. 09 Schiffweiler erfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist überparteilich tätig.
  • Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimat-, Traditions- und Kulturpflege, speziell im Ortsteil Schiffweiler. Zusätzlich soll, vor allem für die folgenden Generationen, die Partnerschaft mit den Partnergemeinden von Schiffweiler gesichert und gefördert werden. Auf dieser Ebene soll auch eine Zusammenführung junger Menschen im vereinten Deutschland und Europa stattfinden. Eine Zusammenarbeit mit dem Ortsrat des Ortsteiles Schiffweiler soll hinsichtlich Veranstaltungen für die Dorfgemeinschaft erfolgen.
§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft
  • Mitglied des Vereins kann jede natürlich Person werden, die Interesse daran hat die Ziele des Vereins zu unterstützen und die, die Satzung anerkennt. 
  • Der Vorstand stimmt über die Aufnahme von Neumitgliedern ab.

 

§ 3 Löschung der Mitgliedschaft
  • Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Auflösung des Vereins. 
  • Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand zu erklären.
  • Der Vorstand kann Mitglieder wegen vereinsschädigenden Verhaltens oder Nichtzahlung von Beiträgen (trotz Mahnung) bzw. unehrenhaften Handlungen aus dem Verein ausschließen.

 

§ 4 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge und eine eventuelle Aufnahmegebühr legt die Mitgliederversammlung fest. Der Jahresbeitrag (von 24 €) wird nicht zurückerstattet, er wird im Januar eingezogen. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt (10 Euro) und ist mit dem Anmeldeformular in bar zu entrichten.

 

§ 5 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind

  • Die Mitgliederversammlung, in der jedes Mitglied Stimmrecht hat. 
  • Der Vorstand, der von der Mitgliederversammlung gewählt wird.

§ 6 Mitgliederversammlung

  • Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie findet jährlich statt. 
  • Die Einberufung der Mitgliederversammlung mit dazugehöriger Tagesordnung erfolgt durch den Vorstand schriftlich an jedes Mitglied, mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Versammlung. 
  • Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn
    •  es der Vorstand beschließt
    •  ein Viertel der Mitglieder es schriftlich beim Vorstand beantragt hat.
  • Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
  • Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag abgelehnt. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von Zweidritteln der erschienen Mitglieder beschlossen werden.
  • Anträge zur Tagesordnung sind eine Woche vorher schriftlich beim Vorstand einzureichen.
  • Wahlvorgänge und Beschlüsse finden grundsätzlich öffentlich und per Akklamation statt. Auf Antrag eines Mitgliedes muss schriftlich und geheim gewählt werden.

 

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus

  • zwei Präsidenten
  • einem Schriftführer
  • einem Schatzmeister
  • drei Organisationsleitern
  • einem Referenten für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
  • fünf Beisitzern

Den Beisitzern können spezielle Aufgaben zugeordnet werden.

Vorstand im Sinne des BGB sind die beiden Präsidenten. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Präsidenten sind gleichgestellt. Beide sind einzeln vertretungsberechtigt für den Verein.

 

§ 8 Wahlen

Die Mitglieder des Vorstandes sowie entsprechend Kassenprüfer werden für zwei Jahre gewählt. Sie bleiben im Amt bis der Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.

 

§ 9 Kassenprüfung

Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei Kassenprüfer, die von der Mitgliederversammlung gewählt wurden, geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der Versammlung Bericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Buchführung die Entlastung des Schatzmeisters.

 

§ 10 Wirtschaftliche Tätigkeit des Vereins

  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  • Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
    oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 11 Tätigkeitsvergütung

Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die Mitgliederversammlung kann eine jährliche pauschale Tätigkeitsvergütung für Vorstandsmitglieder mit beschließen.

 

§ 12 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung durch einen 2/3 Mehrheitsbeschluss, der erschienenen Mitglieder, geschehen. Das restliche Vermögen des Vereins würde in diesem Fall an die Gemeinde Schiffweiler übergehen und für Zwecke im Sinne des Vereins verwandt werden.

 

Schiffweiler, den 11.04.2010, die Mitgliederversammlung:

Unterzeichner der Satzung: der Vorstand